05.08.04 - Aus Abfindung Arbeitsgerichtskosten zahlen
Wenn Arbeitslosen in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Kosten entstehen, müssen sie diese teilweise aus ihrer Abfindungssumme bezahlen. Nur wenn die Abfindung nach Ansicht des Gerichts dazu dient, das bisherige Niveau des Lebensunterhalts zu sichern, kann anders entschieden werden.
