Verwaltungsgericht Gelsenkirchen besichtigt Plakattafel an der "Horster Mitte"
20.12.05 - Der Vermögens-Verwaltungs-Verein Horster Mitte e.V. lädt zur Teilnahme an einem Ortstermin des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein. "rote fahne news" dokumentiert die Einladung an die Presse:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie zu einem Ortstermin einladen
Am Mittwoch, 21. Dezember, um 10.30 Uhr, hat sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur Besichtigung der Plakattafel an der "Horster Mitte" angekündigt.
Der Vermögensverwaltungsverein Horster Mitte klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Anordnung der Stadtspitze, eine von ihm auf seinem Gelände aufgestellte Plakattafel abzureißen. Als ob es in Gelsenkirchen keine drängenderen Fragen gäbe, hat die Stadtspitze sogar die "sofortige Vollziehung" verfügt und ein Zwangsgeld von 1.000 Euro festgesetzt.
Angeblich würde die Plakattafel - die momentan ein Plakat für das Bürgerbegehren zum Hans-Sachs-Haus beheimatet - gegen den "Denkmalschutz" verstoßen. Vorher nutzte die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) die Tafel im Wahlkampf. Angeblich verstellt sie den Blick auf das ehemalige Sparkassengebäude, die heutige "Horster Mitte". Tatsächlich beträgt die Fläche der Werbetafel nur 9 Quadratmeter - während die "Horster Mitte" 1305 Quadratmeter Frontfläche hat. Zudem ist eine solche Werbung/Beflaggung am ebenfalls denkmalgeschützten Horster Schloss vis à vis Gang und Gäbe.
Der von uns beauftragte Rechtsanwalt Peter Weispfenning meint dazu: "Unseres Erachtens verstößt die Plakatwand nicht gegen denkmalschutzrechtliche Bestimmungen. Zudem gibt es in Deutschland nicht nur Regelungen für Denkmalschutz, sondern auch ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung. Und genau dagegen verstößt die Anordnung der Stadtspitze. Das denkmalgeschützte Hans-Sachs-Haus soll abgerissen werden - aber bei der kleinen Tafel will die Stadtspitze jetzt ihr Herz für den Denkmalschutz entdeckt haben?"
Der Stadtspitze müssen die Plakate auf der Tafel nicht gefallen - sie hat aber kein Recht, aus rein antikommunistischer Gesinnung heraus rechtswidrig ihren Abriss zu verfügen. Ähnliche Versuche sind in den letzten Monaten mehrfach gerichtlich vereitelt worden.
Sie sind herzlich eingeladen, an dem Ortstermin teilzunehmen. Im Anschluss daran stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Weidemann (Pressesprecher)
Für weitere Informationen, Gesprächspartner usw. können Sie sich gerne an mich (0173 -2715755) oder das Büro der RA Meister und Partner (0209 - 3597670) wenden
