Plakattafel vor "Horster Mitte" darf vorerst stehen bleiben
21.12.05 - In einer Pressemitteilung informiert der Gelsenkirchener Vermögens-Verwaltungs-Verein (VVV) e.V. über das Ergebnis des heutigen vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anberaumten Ortstermins vor der "Horster Mitte":
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über das Ergebnis des heutigen Ortstermin in Sachen "Plakattafel Horster Mitte" informieren.
Der heute von Richter Reitemeier vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anberaumte Ortstermin wegen der Plakattafel vor der Horster Mitte führte zu einem einvernehmlichen Ergebnis: Die legal während dem Bundestagswahlkampf errichtete Plakattafel darf noch bis zum 15. Januar am bisherigen Platz bleiben. Sie wirbt dort derzeit für das Bürgerbegehren "Hans Sachs Haus". Der VVV nahm daraufhin seinen Eilantrag zurück. Anwesend waren unter anderem Herr Stauder (Bauamt), Herr Falck (Untere Denkmalbehörde) und Stefan Engel, Vorsitzender der MLPD und des VVV.
Bauamt, Denkmalbehörde und der Vermögensverwaltungsverein (VVV) haben vereinbart, kooperative Lösungen für die Außenwerbung und Darstellung der Horster Mitte zu suchen. Daran hat auch der VVV großes Interesse, wie der Vorsitzende des Vereins, Stefan Engel in dem Gespräch betonte.
Der sachliche und einvernehmliche Stil und Umgang miteinander wurde von allen Beteiligten begrüßt.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Weidemann (Pressesprecher)
