Politik

19.12.08 - OVG Berlin lehnt Post-Mindestlohn ab

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in einem gestern gefällten Urteil den vom Bundesarbeitsministerium verordneten Post-Mindestlohn von 9,80 Euro (West) und 9 Euro (Ost) die Stunde für unwirksam erklärt. 2007 wurden die Postdienstleistungen in das Entsendegesetz aufgenommen und zwischen Verdi und der Deutschen Post ein Mindestlohn vereinbart. Dieser gelte aber nicht für Beschäftigte, die unter Tarifverträge mit niedrigeren Stundenlöhnen fallen, wie den Billigkonkurrenten TNT.