Betrieb und Gewerkschaft
1.600 Euro Strafe für Warnstreik?
30.01.09 - Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" wurde Orhan Akman am 26. Januar vom Amtsgericht München wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Richters war er für einen unangemeldeten Warnstreik am 30. Mai 2008 verantwortlich. Die Aktion mit 15 Teilnehmern vor einem Modegeschäft in der Fußgängerzone sei eine anmeldepflichtige Kundgebung im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen, urteilte der Amtsrichter.
Mit dem Urteil entpuppt sich der eigentliche Kern des Versammlungsgesetzes: Es ist nicht gegen faschistische Aufmärsche gerichtet, sondern im Kern gegen soziale und gewerkschaftliche Proteste. Das Urteil könnte für gewerkschaftliche Kämpfe weitreichende Folgen haben: Welcher Warnstreik wird denn entsprechend dem Versammlungsgesetz vorher angemeldet?
Der Anwalt von Orhan Akman will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Der Fall ist bereits aktenkundig durch die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz. (aus "stattweb.de" vom 27.1.09)