Politik
27.01.09 - Hartz-IV-Kindersatz verfassungswidrig?
Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute beschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht über die Festlegung des Regelsatzes für Kinder nach den Hartz-IV-Gesetzen urteilen müsse. Die Sozialrichter sehen im Gesetz nicht ausreichend begründet, warum ein Kind nur 60 Prozent der Leistung eines alleinstehenden Erwachsenen als Sozialgeld erhalten soll. Das sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz.