Betrieb und Gewerkschaft

Widerstand gegen "Heuern und Feuern" beim Handelskonzern BAUHAUS

Stuttgart (Korrespondenz), 05.02.09: In vielen Betrieben wird zur Zeit versucht, die Arbeiter und Angestellten vom Kampf um ihre Rechte und für ihre Lebensbedingungen abzuhalten mit dem Argument: "Wenn wir jetzt den Gürtel enger schnallen, dann haben wir Vorteile gegenüber der Konkurrenz. Das macht die Arbeitsplätze sicherer." Die Vorgänge beim Handelskonzern BAUHAUS in Stuttgart, der angetreten ist, den Konkurrenten OBI aus dem Feld zu schlagen, zeigen dagegen die Wirklichkeit.

In Stuttgart-Untertürkheim wurde kürzlich ein riesiger, brandneuer Baumarkt errichtet. Es wurden genügend Arbeitskräfte eingestellt und mit Versprechungen geködert, um zum Einstand Kunden anzulocken und gute Beratung durch ausreichend Angestellte vorzugaukeln. Mancher hatte mit der Hoffnung auf einen Dauerarbeitsplatz eine andere Festanstellung aufgegeben.

Doch schnell zeigte sich der doppelte Betrug: Zum einen an den Beschäftigten, von denen 10 Prozent ab dem 15.12.2008 ihre Entlassungspapiere bekamen. Zum anderen an den Kunden, die nun bei völlig unzureichender Belegschaftsstärke kaum mehr Kaufberatung erhalten. Und ist es Zufall, dass unter den - alle noch in der Probezeit befindlichen - Gekündigten gerade die Kollegen sind, die sich für die Gründung eines Betriebsrats stark gemacht hatten?

Einige der gekündigten Kollegen haben jetzt mit Unterstützung von Verdi begonnen, den Kampf für die Unwirksamkeit der Kündigungen aufzunehmen. Jeweils an drei Tagen in der vergangenen wie auch der kommenden Woche gehen sie mit Transparenten und Flugblättern an die Öffentlichkeit und werben für die Solidarität mit ihrem berechtigten Kampf.

Am Donnerstag, 5. Februar, und Freitag, 6. Februar, ist jeweils ab 13 Uhr Gelegenheit, die Kollegen an der Einfahrt zum Handelshof/BAUHAUS zu besuchen, ihnen Mut zu machen und sie zu unterstützen. Am 6. Februar ab 9.00 Uhr sind im Arbeitsgericht Stuttgart (beim Hölderlinplatz) die ersten Klagen gegen die Kündigungen anhängig und wahrscheinlich am 20. Februar um 15.00 Uhr im Landesarbeitsgericht Stuttgart der erste gerichtliche Schlagabtausch zur Behinderung der Betriebsratswahl bei BAUHAUS Untertürkheim.