Politik

Erster Erfolg des Protests gegen Einschränkung des Versammlungsrechts in Bayern

01.03.09 - In einer Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Freitag Teile des bayerischen Versammlungsgesetzes per einstweiliger Anordnung außer Kraft gesetzt. Danach können keine sofortigen Bußgelder mehr verhängt werden, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Demonstrationsauflagen verstoßen. Das sogenannte "Militanzverbot" wird außer Kraft gesetzt, wonach die Teilnehmer unter anderem kein einheitliches Auftreten organisieren dürfen, wie mit Gewerkschafts- oder Parteifahnen, Schirmmützen, T-Shirts usw. Allzu offensichtliche Kontrollen und Bespitzelungen wie das "uneingeschränkte" Filmen und Fotografieren sowie Speichern von Daten der Demonstranten werden eingeschränkt.

Das Verfassungsgericht kritisierte vor allem die Bußgeldvorschriften, weil diese bei den Bürgern zu "Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit beeinträchtigen" könnten. Diese Entscheidung ist ein erster Erfolg gegen dieses Gesetz, das im Oktober letzten Jahres von der Landesregierung beschlossen wurde.

Dagegen hatte sich landesweit ein breiter Widerstand entwickelt und wurde Verfassungsklage unter anderem von verschiedenen Gewerkschaft eingereicht. Das steht in engem Zusammenhang mit den wachsenden Widersprüchen zur Einschränkung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten, Bespitzelung und Faschisierung des Staatsapparates, wodurch die Lebenslüge der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" mehr und mehr an Wirkung verliert.

Wachsende Kritik und Proteste brachten das Verassungsgericht dazu, die schlimmsten Auswüchse des Gesetzes vorläufig außer Kraft zu setzen, um "Schaden" von dieser Lebenslüge abzuwenden. Auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen, wo ähnliche Verschärfungen des Versammlungsgesetzes geplant sind, werden weitere Proteste, unter anderem eine Aktionswoche und Demonstration am 7. März in Mannheim vorbereitet.

Allerdings enthält das bayerische Versammlungsgesetz weitere Verschärfungen, von deren Rücknahme in der Eilentscheidung bisher nichts zu lesen ist. So z.B. die Einschränkung im Versammlungsrecht, wenn schon zwei Personen als "Versammlung" gelten. Oder die Verpflichtung, die Personalien von Versammlungsleitern und Ordnern der Polizei zu melden.

Man sollte sich auch "keine falsche Illusionen in das Bundesverfassungsgericht" machen, warnt der Essener Rechtsanwalt Frank Jasenski. Seine Funktion sei es, eine "demokratische Fassade" aufrecht zu erhalten, um vom reaktionären Charakter solcher Gesetze abzulenken. Das zeige sich z.B. an Urteilen wie bei der "Online-Durchsuchung", aber auch insgesamt an der Rechtsprechung wie z.B. bei der Kassiererin "Emmely", wo bloße Verdachtsmomente ausreichen, um ihre Kündigung bis in die letzte Instanz zu bestätigen.

"Allzu oft werden einzelne Punkte abgemildert, doch der Kern der Verschärfungen vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Notwendig ist, am Kampf um den Erhalt und die Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten festzuhalten und ihn höher zu entwickeln. Die Verschärfungen des Versammlungsrechts müssen ohne Wenn und Aber aufgehoben werden", so Frank Jasenski.

Zudem hat das jetzige Urteil des Verfassungsgerichts nur vorläufigen Charakter. Viel weitergehende Pläne liegen bereits in den Schubladen, um die von den Herrschenden befürchteten Massenkämpfe in der Wirtschaftskrise zu unterdrücken. Deshalb ist es das Wichtigste, an dem zunehmenden Protest gegen den Abbau demokratischer Rechte festzuhalten, statt mit dem Hoffen auf Gerichtsurteile die Initiative aus der Hand zu geben.