Betrieb und Gewerkschaft

10.03.09 - Keine Kündigung wegen Brotaufstrichdiebstahl

Ein Bäcker hat heute erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt, die er wegen des angeblichen Diebstahls eines Brötchenaufstrichs erhalten hatte. Das Arbeitsgericht Dortmund erklärte die Kündigung für unwirksam, weil der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß informiert worden sei. Der Gekündigte war selbst Mitglied im Betriebsrat.