Betrieb und Gewerkschaft

"Es geht um das Recht auf freie gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb"

10.03.09 - Am 12. März findet beim Arbeitsgericht Bochum der Kammertermin im Prozess der Betriebsrätin und IG-Metall-Vertrauensfrau Kathy Vowe gegen die Bochumer Verein Verkehrstechnik GmbH (BVV) statt. Kathy Vowe klagt gegen eine schriftliche "Ermahnung", die ihr die Geschäftsleitung wegen einer Meinungsumfrage unter ihren Kollegen erteilt hat. Rechtsanwalt Frank Stierlin von der Gelsenkirchener Kanzlei Meister & Partner nahm dazu Stellung gegenüber "rf-news":

"Beim BVV war seit 2004 durch einen 'Sanierungstarifvertrag' mit der IG Metall die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich von 35 auf 40 Stunden verlängert worden. Dieser Tarifvertrag lief Ende 2008 aus und meine Mandantin brachte zusammen mit anderen Gewerkschaftern Fragebögen in Umlauf, auf denen verschiedene Optionen zur künftigen Arbeitszeitregelung angekreuzt werden konnten. Die Umfrage wurde vom Personalleiter verboten. Bis dahin hatten 101 Kolleginnen und Kollegen ihr Votum abgegeben und 72 davon für die Rückkehr zur 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich gestimmt.  

Meine Mandantin ist nur ihrer Aufgabe als gewerkschaftliche Vertrauensfrau nachgekommen, 'die Meinungs- und Willensbildung der IG-Metall-Mitglieder zu fördern und Meinungen, Anregungen und Forderungen der Mitglieder an die zuständigen Funktionsträger in Betrieb und Gewerkschaft zu übermitteln', wie es in den IG-Metall-Richtlinien zur Vertrauensleutearbeit heißt.

Sie hat damit ein elementares gewerkschaftliches Recht wahrgenommen. Die ihr vorgeworfene 'Störung des Betriebsfriedens' ist seit jeher ein juristisches Totschlagargument der Unternehmer, um  kritische Meinungsäußerungen und gewerkschaftliche Aktivitäten für illegal zu erklären.

Auf jeden Fall hat der Prozess eine besondere Bedeutung: Es geht um die Verteidigung des Rechts auf freie gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb."
 
Die öffentliche Verhandlung beginnt am Donnerstag, 12.3.2009, um 9.45 Uhr, Arbeitsgericht Bochum, Saal 35. Ab 9.00 Uhr findet vor dem Gericht eine Solidaritätskundgebung mit offenem Mikrofon statt.