Betrieb und Gewerkschaft

Frank Oettler: Berufungsverfahren vor Landesarbeitsgericht

20.03.09 - Der Solidaritätskreis "Kollegenhilfe" veröffentlichte gestern eine Presseerklärung zum anstehenden Landesarbeitsgerichtsprozess von Frank Oettler in Halle ("rf-news" berichtete mehrfach über den Fall). Hier die Erklärung im Wortlaut:

Presseerklärung des Solidaritätskreises "Kollegenhilfe"

Seit mehr als einem Jahr versucht die Unternehmensleitung der Halleschen Verkehrs AG (HAVAG) bisher erfolgreich einen politisch und gewerkschaftlich engagierten Kollegen an seiner Beschäftigung als Straßenbahnfahrer zu hindern. Mit fadenscheinigen Gründen kündigte der Vorstand der HAVAG dem Gewerkschafter Frank Oettler am 8. März 2008. Beim Prozess am 16. Juli 2008 vor dem Arbeitsgericht Halle urteilte der Vorsitzende Richter: 

Die Kündigung ist unwirksam! Aber er lehnte auch seine sofortige Weiterbeschäftigung ab. 

Nicht unerwartet legte der Vorstand der HAVAG gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Halle Berufung ein. Auch Frank legte Berufung ein gegen die Ablehnung seiner sofortigen Weiterbeschäftigung! 

Nunmehr wird am 25.3.2009 das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt im Berufungsverfahren über die zu Unrecht ergangene Kündigung und über die sofortige Weiterbeschäftigung entscheiden.

Der Prozess gegen Kollege Frank Oettler hat inzwischen bundesweit für Aufsehen gesorgt, ist er doch ein weiteres bundesweites Beispiel für das Vorgehen von Arbeitgebern gegen unliebsame, aktive Gewerkschafter.

Wir laden alle Interessierten Kolleginnen und Kollegen sowie Bürgerinnen und Bürger zur Berufungsverhandlung am 25.3.2009, 10.00 Uhr, im Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Thüringer Straße in Halle, ein.

Ihre Solidaritätsbekenntnisse mit Kollege Frank Oettler senden Sie bitte an: info@kollegenhilfe.net
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Solikreises "Kollegenhilfe" unter: http://www.kollegenhilfe.net