Jugend

25.03.09 - Zwangsbeitritt zur "Hitler-Jugend" vor 70 Jahren

Die Mitgliedschaft in der "Hitler-Jugend" wurde vor 70 Jahren durch die Verordnung der "Jugenddienstpflicht" am 25. März 1939 obligatorisch. Zuvor hatte bereits das 1936 verabschiedete "Gesetz über die Hitler-Jugend" die Grundlage für die Zwangsmitgliedschaft in der Nazi-Jugendorganisation geschaffen. Die "Hitler-Jugend" hatte das Ziel, den Jugendlichen die faschistische Ideologie zu vermitteln und sie paramilitärisch auszubilden.