Politik
26.03.09 - Gerichtsurteil: Nazi-Blätter-Nachdruck erlaubt
Die von Adolf Hitler und Joseph Goebbels herausgegebenen Zeitungen "Völkischer Beobachter" und "Der Angriff" dürfen von einem englischen Verlag nachgedruckt werden. Das entschied am Mittwoch das Landgericht München I. Das Land Bayern habe "keine Urheberrechte" auf die Zeitungen, mit denen es den Nachdruck verbieten könne.