27.03.2009 - Keine längere Laufzeit für Atomkraftwerk Brunsbüttel

Der Stromkonzern Vattenfall hat den Kampf um eine längere Laufzeit vorerst verloren. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig stellte gestern klar, dass Reststrommengen aus dem stillgelegten AKW Mülheim-Kärlich nicht übertragen werden dürfen. Mit der Übertragung sollte die „Restlaufzeit“ um ca. 30 Monate verlängert werden.