Politik

Strafbefehl wegen Demonstration zum Weltklimatag

07.04.09 - Letztes Jahr am 6. Dezember fanden in mehreren Städten Demonstrationen anlässlich des Umweltaktionstages statt. Die größte davon gab es in Essen mit 350 Teilnehmern, organisiert von verschiedenen Kräften. Teilnehmer waren unter anderem: Umweltaktivisten, Mitglieder der Bürgerbewegung für Kryo-Recycling und Kreislaufwirtschaft, Delegationen aus wichtigen Industriebetrieben, des Frauenverbands Courage, Vertreter kommunalpolitischer Personenwahlbündnisse, von MLPD, REBELL usw. Der Anmelder der Demonstration war Horst Dotten. Er ist als kämpferischer Betriebsrat bekannt und Bundestagskandidat auf der Offenen Liste der MLPD. Horst erhielt nachträglich einen Strafbefehl über 1.200,00 Euro und soll die Kosten des Verfahrens tragen.

Zwei Tage vor der Demonstration wurde Horst Dotten mitgeteilt, dass eine Route über eine Hauptstraße und ein Abschluss der Kundgebung in der Innenstadt nicht genehmigt werde - mit Verweis auf den Weihnachtsmarkt wäre dadurch angeblich "die öffentliche Sicherheit gefährdet" und der Verkehr würde behindert. Es ist ja der Sinn einer Demonstration, dass sie sich an die Bevölkerung wendet. Soll vielleicht künftig nur noch in abgelegenen Parks demonstriert werden können? Während RWE als ein Hauptklimakiller aus Profitgier die Sicherheit von Millionen Menschen gefährdet, Großbetriebe mit Kurzarbeit und Entlassungen stillgelegt werden, sollen wirksame Demonstrationen gegen ihre Umweltverbrechen nicht erlaubt sein? 

Die Beschränkung des Demonstrationsrechts am 6.3.09 wurde von den beteiligten Initiativen und Organisationen der Demonstration nicht akzeptiert und sofort Widerspruch eingelegt, der vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde. Das Polizeipräsidium genehmigte stattdessen alternativ eine Demonstrationsroute beginnend vor der RWE-Zentrale, dann durch unbewohnte Straßen und für die Abschlusskundgebung den abgelegenen Hirschlandplatz, wo sich zum besagten Zeitpunkt kaum Passanten aufhielten. Ein erneuter Widerspruch blieb erfolglos. 

Der Demonstrationszug begann vor der RWE-Zentrale und nahm auf der vom Polizeipräsidium genehmigten Route seinen Lauf, welche nicht verlassen wurde. Gegenüber dem Weihnachtsmarkt wurde spontan eine kurze Kundgebung am offenen Mikrophon durchgeführt. Zahlreiche Redner brachten ihren Protest gegen die veränderte Demonstrationsroute zum Ausdruck.

Die Tatsache, dass eine Nebenstraße zeitweilig nicht befahrbar war - was Horst Dotten jetzt zum Vorwurf gemacht wird -, ist keine Ordnungswidrigkeit. Denn es ist Bestandteil des Demonstrationsrechts, dass dafür auch zeitweise eine Straße gesperrt wird. Der Vorwurf, dass sich die Demonstranten gegen die Belange und Interessen der Bürger in der Essener Innenstadt gerichtet hätten, ist völlig unhaltbar. Die Demonstration wurde, wie alle Augenzeugen bescheinigen konnten, umsichtig und geordnet durchgeführt. Auch die Polizei hatte keinen Anlass zur Beanstandung. 

Während unsere Kanzlerin Angela Merkel auf der internationalen Bühne Deutschland als Vorreiter im Klimaschutz herausputzt, werden hierzulande Leute behindert und kriminalisiert, die sich für einen wirklichen Klimaschutz einsetzen. Das kann nicht hingenommen werden! Der Strafbefehl muss sofort zurückgenommen werden! Unterstützt diese Forderung mit Protestschreiben an das Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen!