Politik

1. Mai-Kundgebungen: "Veranstalter dürfen Info-Stände nicht verbieten"

30.04.09 - Zu verschiedenen Versuchen örtlicher Kreisvorstände des DGB, am 1. Mai Infostände der MLPD und anderer die Politik der Klassenzusammenarbeitspolitik kritisierender Organisationen zu verhindern (so in Hagen und Berlin - siehe "rf-news"-Bericht), äußerte der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Frank Jasenski:

"Auch dafür gilt, dass bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel es den Veranstaltern nicht erlaubt ist, Personen oder Personengruppen von der Teilnahme auszuschließen. Das kann nur die Polizei, und auch die nur bei 'gröblicher Störung' eines 'ordnungsgemäßen Ablaufs'. Auch wenn es im Fall von Info-Ständen noch keine ausdrückliche Rechtsprechung gibt, ist völlig klar, dass jemand, der zu einer Veranstaltung oder Kundgebung einlädt und die Möglichkeit zu Info-Ständen bietet, nicht willkürlich bzw. nach der politischen Einstellung entscheiden kann, der oder der darf das nicht."

Anlässlich einer Demonstration am 18. Februar bei Qimonda in Dresden, bei der Betriebsratsvorsitzende der MLPD die Teilnahme untersagen wollten, hatte Rechtsanwalt Peter Weispfenning gegenüber "rf-news" bereits ausführlicher zu dieser Problematik Stellung genommen. Hier der Artikel vom 17.2.09 mit dem gesamten Interview.