Politik

30.04.09 - Nach Kurzarbeit drohen höhere Steuern

Kurzarbeiter müssen 2010 mit Nachzahlungen an das Finanzamt rechnen. Darauf macht der Verband der Lohnsteuerhilfevereine aufmerksam. Zwar sei das Kurzarbeitergeld an sich steuerfrei. Aber durch den "Progressionsvorbehalt" bei der Steuerberechnung werde am Ende des Jahres auch das Kurzarbeitergeld zum Einkommen dazu gerechnet.