Betrieb und Gewerkschaft
Prozess von Jan Jäger gegen Daimler in Hamburg-Harburg
Hamburg (Korrespondenz), 04.05.09: Im Frühjahr 2008 protestierte der Gewerkschafter Jan Jäger bei Daimler in Hamburg-Harburg mit einem satirischen Aushang am Schwarzen Brett gegen die Entlassung der Leiharbeiter und bekam wegen "Störung des Betriebsfriedens" und "Verstoßes gegen die Ordnung im Betrieb" eine Abmahnung (siehe "rf-news"-Bericht vom 19.6.08). Freunde aus Harburg und Kollegen aus anderen Betrieben gründeten einen Solidaritätskreis, der aus ganz Deutschland Solidaritätserklärungen erhielt und über 500 Unterschriften gegen die Abmahnung sammelte.
Obwohl der Prozesstermin am 30. April in die normale Arbeitszeit fiel, waren eine Reihe von Freunden gekommen, um ihre Solidarität für Jan Jäger zu zeigen. Zunächst wurde die Abmahnung seitens des Richters für unzulässig erklärt, weil sie eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeute und der satirische Aushang kein Verstoß gegen die Arbeitsordnung gewesen sei.
Deshalb ging es im Prozess um die Frage/Möglichkeit für Daimler, eine zweite Abmahnung auszusprechen. Diese wurde von der gegnerischen Seite auch angekündigt, nämlich wegen Störung des Betriebsfriedens. Der Richter bot einen Vergleich an: Daimler solle die Abmahnung zum 3. Juni aus der Personalakte nehmen, weil Jan Jäger in dieser Form ja nicht mehr den Betriebsfrieden gestört habe.
Hierauf ließ sich Jan Jäger gar nicht ein. Er zeigte auf, dass der Umgang mit den Leiharbeitern und der weiter fortschreitende Arbeitsplatzabbau aufgrund der Weltwirtschaftskrise die Existenz vieler Kollegen und oft auch ihrer Familien bedrohe und Daimler demgegenüber immer noch Milliarden verdiene. Es könne nicht sein, dass die Werksleitung das demokratische Recht auf Meinungsfreiheit innerhalb des Werkes mit Füßen tritt, indem sie durch Abmahnungen Kritiker zum Schweigen bringen will.