Politik

18.06.09 – Landessozialgericht NRW: Kein Mehrbedarf für zuckerkranke Hartz IV Betroffene!??

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied am 17.06.: Es bestehe kein Mehrbedarf für Hartz IV Betroffene, die unter Diabetes mellitus Typ II leiden. Im Urteil heißt es: "Die bloße Feststellung einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) reicht für den Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung nicht aus. (…) Ein ernährungsbedingter Mehrbedarf regelmäßig kommt (nur noch) bei verzehrenden Erkrankungen mit erheblichen körperlichen Auswirkungen in Betracht."