Betrieb und Gewerkschaft
München: Bestrafung wegen Verstoß gegen Versammlungsgesetz?
15.06.09 - Mehrere Ver.di-Kollegen aus München, die in den letzten Jahren Mitglieder von Streikleitungen waren, rufen dazu auf, den Ver.di-Gewerkschaftssekretär Orhan Akman vor Gericht zu unterstützen. Wir dokumentieren Auszüge aus dem Aufruf:
"Ein skandalöses Urteil des Amtsgerichts München im Fall Orhan Akman stellt einen massiven verfassungswidrigen Angriff auf das Streikrecht der Gewerkschaften dar. Orhan Akman, Gewerkschaftssekretär von Ver.di für den Fachbereich Handel, wurde zu einer saftigen Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt.
Was war genau geschehen?
Orhan Akman hatte bei einem Warnstreik zusammen mit anderen Streikenden Flugblätter der Gewerkschaft in einer Fußgängerzone verteilt. Um Effektivität und Spontanität nicht zu gefährden, war diese Aktion wie üblich nicht angemeldet worden. Verurteilt wurde Orhan noch nach dem alten (Bundes-)Versammlungsgesetz...
Wir, Mitglieder von Streikleitungen der letzten Jahre, sehen in diesem Urteil eine Entkernung unseres schwer - und auch blutig - erkämpften Streikrechts. Müssen alle Streikposten angemeldet werden, hat dies gravierende Auswirkungen auf die gewerkschaftliche Durchsetzungsfähigkeit in den Betrieben. Der Besitzer des bestreikten Betriebs kann Ort und Zeit der Streikmaßnahmen rechtzeitig erfahren und Gegenmaßnahmen, z. B. Einsatz von Leiharbeitern, ergreifen. Dies zeigt einmal mehr, wie scheinheilig und heuchlerisch die Versprechungen des bayerischen Innenministers Herrmann sind. SZ Interview vom 16. Juli 2007: 'Den Gewerkschaften geht es bei Warnstreiks, die mit Kundgebungen verbunden sind, ja teilweise um den Überraschungseffekt. In diesen Fällen wollen die das verständlicherweise natürlich nicht anmelden. Damit es da nicht zu Missverständnissen kommt, werde ich mit den Gewerkschaften nochmal reden.'
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Wir Münchner Streikleitungen rufen alle Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben dazu auf, für Mittwoch, den 17.Juni 2009 mobil zu machen um zur öffentlichen Hauptverhandlung zu kommen!
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Orhan Akman wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz
17.Juni 2009, 9:00 Uhr
Landgericht München I / Zimmer Nr.: A- 229/II, Nymphenburger Str. 16 / 80335 München
16.06.09: rf-news erhielt inzwischen die Nachricht, dass der Prozesstermin abgesetzt worden ist mit dem Hinweis, die weitere Entwicklung beim bayrischen Versammlungsgesetz abzuwarten.