Betrieb und Gewerkschaft
Oberbürgermeister von Gotha droht streikenden Erzieherinnen mit Entlassung
23.06.09 – In einem Brief an alle Erzieherinnen und Erzieher hatte Oberbürgermeister Knut Kreuch streikbereiten Beschäftigten der Kitas mit fristlosen Entlassungen und Schadensersatzforderungen gedroht. Er begründet das mit der "Rechtswidrigkeit der Streiks". In Deutschland gibt es zwar nur ein sehr eingeschränktes Streikrecht im Rahmen tariflicher Auseinandersetzungen und bei Beendigung der so genannten „Friedenspflicht“. Doch selbst das will der OB verwehren, was seitens der Gewerkschaft ver.di zurecht nicht hingenommen wurde. "Das ist ein unglaublicher Vorgang, der in dieser Schärfe in Thüringen noch nicht vorgekommen ist", verurteilt ver.di-Landesbezirksleiter Thomas Voß diesen Versuch, Druck auf die Beschäftigten auszuüben, um sie von der Teilnahme an den gewerkschaftlichen Streikaktionen abzuhalten. Voß verwies darauf, dass die Vertreter der Kommunen gegenüber der Gewerkschaft erst durch den Druck der Streiks überhaupt zu einem Angebot zum Gesundheitsschutz bereit waren. Inzwischen wurde bekannt, dass auch die Stadt Gotha eine einstweilige Verfügung gegen weitere Streiks beantragt hat. "Wir werden vor Gericht unseren Standpunkt vertreten und glauben, dass auch das Gericht in Gotha unserer Argumentation folgen wird", so Voß.