Politik
30.06.09 - EU-Verfassung mit dem Grundgesetz "vereinbar"
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die reaktionäre EU-Verfassung als "vereinbar" mit dem Grundgesetz erklärt. Bevor es ratifiziert wird, sollen aber noch die "Beteiligungsrechte" von Bundesrat und Bundestag im geplanten Begleitgesetz gestärkt werden. Die nationalen parlamentarischen Gremien sollen zumindest förmlich bei weiteren Änderungen des Lissabon-Vertrags zustimmen müssen.