Wirtschaft
"Bad Bank"-Gesetz verabschiedet
04.07.09 - Am Freitag beschloss der Bundestag mit Mehrheit der CDU/CSU, SPD und FDP das Gesetz zur Einrichtung von "Bad banks" ("schlechte Banken"). Damit können Banken ihre hoch spekulierten Wertpapiere, die durch die Finanzkrise in rasanter Talfahrt entwertet wurden, aussondern, bis zu 20 Jahre in eine "Bad Bank" einlagern und ihre Bilanzen bereinigen. Die Summe solcher "giftigen Papiere" bei deutschen Großbanken wird auf 230 Milliarden Euro geschätzt. Die Banken erhalten mit der Einrichtung einer "Bad Bank" im Gegenzug staatliche Anleihen vom Bund, deren Höhe sich nach dem Wert der giftigen Papiere vom 30. Juni 2008 bemisst. Innerhalb von 20 Jahren sollen die Banken die Anleihen in dem Maße wieder zurückzahlen, wenn die Wertpapiere in der Bad Bank wieder Gewinne abwerfen. Das ganze Konstrukt ist somit auf "Wenn und Aber", d.h. auf Spekulation mit hohem Risiko aufgebaut.
Die betroffenen Banken sollen laut Regierung mit dieser Methode ihr Eigenkapital erhöhen können, um ihre aktuelle Verweigerung von Krediten an die Wirtschaft aufzugeben, damit die Konjunktur angekurbelt wird. Diese Wirkung ist beschränkt und auch fraglich. Denn selbst die bisher den Banken zur Verfügung gestellten 500 Milliarden Euro und die drastische Senkung der Leitzinsen hat diese kaum zu mehr Kundenkrediten veranlasst. Das bemängelte sogar der Bundesbank-Präsident. Der Grund ist, die Kreditvergabe wird ja nicht davon bestimmt, ob die Banken viel oder wenig Eigenkapital haben, sondern vom Maximalprofit, den sie erwarten.
Die "Bad Bank" ist ein Notanker, um einen vollständigen Zusammenbruch des Bankensystems zu verhindern. Dabei werden die Bankenmanager nicht bestraft, sondern kriegen es auch noch hinten und vorne reingesteckt. Um diese offensichtliche unverschämte Fütterung der Banken mit Staatsgeldern notdürftig zu tarnen, hat die Regierung eine klitzekleine Daumenschraube vorgesehen: Banken, die das "Bad-Bank"-Modell in Anspruch nehmen, müssen die Vorstandsgehälter auf 500.000 Euro Jahresgehalt begrenzen. Was für ein harter Einschnitt für die armen Kerle!
Der Streit im Vorfeld des Gesetzes zwischen CDU und SPD ging im Wesentlichen nur über die Höhe der Summe, die den Großbanken in den Rachen geschoben werden darf. Denn ursprünglich sollte der Stichtag für die Bewertung der Papiere der 31. März 2009 sein, und wurde jetzt auf Jahresmitte 2008 unmittelbar vor Ausbruch der Finanzkrise datiert. Das wäre das gleiche, wenn ein Spielcasino einem Spieler, der anfangs eine Glücksträhne hat und dann im Übermut alles verspielt, seinen Einsatz und seinen verspielten Gewinn auch noch obendrein auszahlt.
Wer wirklich das Risiko trägt, sind die Steuerzahler, die kleinen Konteninhaber und die Beschäftigten der betroffenen Banken. So wurden die Sparkassen als Miteigentümer der Landesbanken in die Haftung einbezogen.
Die Gewerkschaft Verdi befürchtet, dass Banken die Auslagerung der Geschäftsbereiche mit dem Abbau der betroffenen Arbeitsplätze beantworten werden, denn die Regierung habe ihre Forderung nach Kündigungsschutz nicht in das Gesetz aufgenommen.
In der aktuellen Broschüre "Bürgerliche Politische Ökonomie vor dem Scherbenhaufen - Einige Ergänzungen zur marxistisch-leninistischen Krisentheorie der MLPD" wird der Kern der Sache als "organisierte Vergesellschaftung der Spekulationsverluste und Kapitalvernichtung und ihre Abwälzung auf die gesamte Gesellschaft" auf den Punkt gebracht. Deshalb ist die MLPD auch der Meinung: statt die Krisenlasten auf die Massen abzuwälzen, sollen diese die Konzerne und Großbanken selbst bezahlen!