Politik
16.07.09 - Bei ALG II wird Abwrackprämie angerechnet
Nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts werde die Abwrackprämie bei ALG-II-Beziehern in voller Höhe als Einkommen angerechnet. Als Begründung wird angegeben: ALG-II-Bezieher hätten zwar das Recht, ein vorhandenes angemessenes Auto zu behalten, die Anschaffung eines Neuwagens würde jedoch angerechnet.