Politik
16.07.09 - Trotz geringer Ausbildungsvergütung Beitragspflicht in voller Höhe
Azubis
müssen auch bei einer Ausbildungsvergütung unter 400 Euro
Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen. Das Bundessozialgericht in
Kassel lehnte es ab, Auszubildende mit
geringer Ausbildungsvergütung mit Minijobs gleichzustellen. Minijobs gelten bis
400 Euro als geringfügig und sind für den Beschäftigen versicherungsfrei.