Politik

16.07.09 - Trotz geringer Ausbildungsvergütung Beitragspflicht in voller Höhe

Azubis müssen auch bei einer Ausbildungsvergütung unter 400 Euro Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen. Das Bundessozialgericht in Kassel lehnte es ab, Auszubildende mit geringer Ausbildungsvergütung mit Minijobs gleichzustellen. Minijobs gelten bis 400 Euro als geringfügig und sind für den Beschäftigen versicherungsfrei.