Politik
16.07.09 - Polizei darf E-Mails bei Providern beschlagnahmen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen auch E-Mails beschlagnahmen darf. Laut dem heute veröffentlichten Beschluss (AZ 2 BvR 902/06) vom 16. Juni können sich die Ermittler auf die Regelung zur Durchsuchung und Beschlagnahme (§ 97 ff. StPO) stützen. Die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung (§ 100a StPO) müssen für eine Server-Durchsuchung nicht erfüllt sein.