Politik

Strafbefehl gegen Versammlungsleiterin der Stuttgarter Montagsdemo

Stuttgart (Korrespondenz), 17.07.09: Gegen die Versammlungsleiterin der Stuttgarter Montagsdemonstration Nuran Cakmakli wurde ein Strafbefehl mit 600 Euro Bußgeld, wahlweise 20 Tage Haft, erlassen. Um das ganze Ausmaß ihres “Verbrechens“ zu begreifen muss man wissen, dass die Versammlungsleiterin jede Woche einen mehrseitigen Brief vom Ordnungsamt erhält, in dem akribisch alle Auflagen des Ordnungsamtes aufgelistet werden. Unter anderem wird in diesen Auflagen genau festgelegt, an welcher Stelle des weitläufigen Schlossplatzes die Kundgebung durchgeführt werden darf. Wenn der Schlossplatz nicht noch von anderen Veranstaltern belegt ist, bekommt die Montagsdemonstration immer denselben Platz.

Am 27. April kam eine Polizistin auf die Versammlungsleiterin zu - die Kundgebung würde an der falschen Stelle stattfinden und damit gegen die Ordnungsauflagen verstoßen. Da eine Behinderung des Verkehrs und der Passanten nicht zu erkennen war, fragte die Versammlungsleiterin die Beamtin, ob die Kundgebung nicht doch an dieser Stelle, ca. 30 Meter neben dem genehmigten Platz, zu Ende geführt werden könne. Dem widersprach die Beamtin nicht. Das war eine vernünftige Lösung in dieser konkreten Situation. Die Montagskundgebung verlief wie gewohnt weiter. Nun soll sie bestraft werden, weil sie sich angeblich über die Ordnungsauflagen widersetzt hätte.  

Die Stuttgarter Montagsdemonstration ist zunehmend Plattform des Austauschs und der Beratung für Teilnehmer und Passanten, die diesen Ort immer öfter dazu nutzen, dagegen zu protestieren, wie unverfroren mit Bürgern dieser Stadt umgegangen wird. In einer Solidaritätserklärung des „Bündnis für Versammlungsfreiheit!“ an Nuran und die Montagsdemonstration heißt es:

„ ... erklären wir uns mit Euch solidarisch und unterstützen Euren Kampf gegen diese Behördenwillkür nach Kräften. Gleichzeitig fordern wir Euch auf, gemeinsam mit uns gegen die nach wie vor geplanten Verschärfungen des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg und für Versammlungsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage zu streiten.“

Dieser Strafbefehl muss zurückgenommen werden!
Solidaritätsresolutionen  bitte an Nuran Cakmakli, Neufferstr. 16, 70469 Stuttgart
Prozesstermin: Montag, 20. Juli, 10.30 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Haufstraße 7 Neckartor