Betrieb und Gewerkschaft
28.07.09 - Skandalurteil gegen Emmily kommt vor das BAG
Nachdem das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin in ganz Deutschland für Empörung gesorgt hatte, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt nun doch eine Revision zugelassen. Begründet hat das BAG seine Entscheidung mit der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit. Einen genauen Termin dafür gibt es noch nicht. Bei dem Verfahren geht es um die inzwischen 51 Jahre alte Kassiererin Emmily, die im Februar 2008 nach einer Betriebszugehörigkeit von 31 Jahren fristlos gekündigt worden war, weil sie angeblich zwei Leergutbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das LAG hatte eine Revision ausdrücklich ausgeschlossen.