Politik

29.07.09 - Beweise auch bei illegaler Razzia zulässig

Zufallsfunde bei einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung können zu Ermittlungen und zu einer Verurteilung führen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Mannes, der wegen Haschisch-Besitzes zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Das Rauschgift hatte die Polizei bei einer rechtswidrigen Razzia gefunden, die wegen des angeblichen Verkaufs einer gefälschten Uhr angeordnet worden war.