Betrieb und Gewerkschaft
Daimler-Geschäftsleitung will Arbeiterrechte weiter einschränken - Prozesstermin am 31. Juli
Stuttgart (Korrespondenz), 29.07.09: Fünf Kollegen der Werkinstandsetzung im Daimler-Werk Untertürkheim hatten sich am 3. März 2008 zur Beratung bei ihrem Bereichsbetriebsrat abgemeldet. Dafür hatte sie die Geschäftsleitung wegen "Unerlaubtem Entfernen vom Arbeitsplatz" schriftlich abgemahnt.
Das Arbeitsgericht Stuttgart verurteilte Daimler, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Dagegen legte Daimler nun vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart Beschwerde ein, um alle Kollegen einzuschüchtern.
Kommt zur Verhandlung am 31. Juli 2009 um 11.15 Uhr, Saal 02 beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Stuttgart, Börsenstraße 6.