Politik
05.08.09 - ALG-II-Ferienjobber müssen Geld abliefern
Ferienjobs sind im allgemeinen abgaben- und steuerfrei. Aber Schüler, deren Eltern im ALG-II-Bezug sind, müssen bei Ferienjobs das Geld an die Argen wieder abgegeben. Lediglich 100 Euro sind anrechnungsfrei. Die Begründung: Jede zusätzliche Einnahme gilt als Einkommen und wird somit an den ALG-II-Bezug angerechnet. Somit haften Kinder für ihre Eltern.