Umwelt

08.08.09 - Grubenunglück 1988: Hinterbliebene klagen

Der Anwalt der Hinterbliebenen des Grubenunglücks von Borken im Jahr 1988 hat eine Klage auf Schadensersatz angekündigt. Es gebe Beweise dafür, dass den Verantwortlichen damals die Explosionsgefahr bereits lange vor dem Unglück bekannt gewesen sei. Mit der Klage sollen der damalige Bergwerkdirektor der Grube Stolzenbach und die Eon Kraftwerke GmbH als Rechtsnachfolgerin des damaligen Grubenbetreibers zur Verantwortung gezogen werden. Am 1. Juni 1988 waren bei einer Kohlestaubexplosion in der Grube Stolzenbach bei Borken 51 Bergmänner ums Leben gekommen.