Politik
18.08.09 - Rundfunkgebühren bei Sozial-Zuschlägen fällig
Wenn Sozialhilfeempfänger Zuschläge erhalten, dann können sie sich nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Das gilt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs auch, wenn die Zuschläge geringer sind als die Rundfunkgebühren. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim wurde die Klage einer Sozialhilfeempfängerin abgewiesen. Sie erhielt einen befristeten Zuschlag von monatlich zehn Euro. Die monatlichen Rundfunkgebühren für Radio und Fernsehen betragen derzeit 17,98 Euro.