Betrieb und Gewerkschaft

19.09.09 - Gericht: Kündigung wegen Brotaufstrich unwirksam

Die Kündigung eines Bäckereimitarbeiters wegen des angeblichen Diebstahls von Brotaufstrich ist auch in zweiter Instanz für unwirksam erklärt worden. Das Landesarbeitsgericht Hamm verurteilte am Freitag eine Bergkamener Bäckerei, den 26-Jährigen weiter zu beschäftigten. In dem Prozess ging es um eine kleine Menge eines "Hirten-Aufstrichs", den sich der Beklagte auf ein zuvor gekauftes Brötchen geschmiert hatte.