Betrieb und Gewerkschaft

Abmahnung muss weg - Jan Jäger gewinnt Prozess gegen Daimler AG

Hamburg (Korrespondenz), 08.10.09: Am 3. September war es endlich so weit. Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Abmahnung gegen Jan Jäger aus der Personalakte entfernt werden muss. Jan Jäger hatte im Mai 2008 mit einem Aushang gegen die Kündigung der Leiharbeiter protestiert. Er war daraufhin wegen "erheblicher Störung des Betriebsfriedens" und "Verstoß gegen die Arbeitsordnung" abgemahnt worden (siehe "rf-news"-Bericht dazu). Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg der breiten Solidarität und ein wichtiger Sieg gegen die Unterdrückung der Gewerkschaftsarbeit.

Im Prozess kritisierte Jan Jäger, dass er mit der Abmahnung für die Unruhe im Betrieb verantwortlich gemacht werden sollte. Schließlich ist die Unruhe unter den Kollegen durch die Ankündigung der Entlassungen durch die Firma entstanden. Doch genau dieser Vorwurf, mit dem alle Arbeiter kriminalisiert werden sollen, die sich gegen die Angriffe der Konzerne auf Arbeitsplätze und Löhne wehren, wurde vom Richter nicht beanstandet. Auch die Tatsache, dass es bei Daimler eine Arbeitsordnung gibt, die weitgehend die demokratischen Rechte der Kollegen einschränkt, wurde vom Richter nicht in Frage gestellt. Stattdessen begründet er sein Urteil damit, dass das Aushängen eines Schriftstücks am Schwarzen Brett nicht mit der "Verbreitung einer Druckschrift" gleichzusetzen sei, was laut Arbeitsordnung nur erlaubt ist, wenn die Werkleitung zustimmt.

Jan Jäger kritisierte auch das und zeigte anhand der im April unterschriebenen Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, wie der Konzern-Vorstand den Betriebsrat mit Massenentlassungen erpresst, um solche Betriebsvereinbarungen durchzusetzen. Jan Jäger, der Solidaritätskreis und die Daimler-Kollegen bedanken sich für die breite Solidarität, ohne die dieser Erfolg nicht möglich gewesen wäre.