Betrieb und Gewerkschaft

16.10.09 - Gericht bestätigt Entlassung wegen Maultaschen

Das Arbeitsgericht Radolfzell entschied, dass die Entlassung einer 58-jährige Altenpflegerin rechtens sei. Die Angestellte eines Seniorenheimes hatte nach nach einem langen Arbeitstag und vor einer anschließenden Fortbildung sechs übrig gebliebene Maultaschen mitgenommen, weil sie keine andere Möglichkeit gesehen hatte, sich schnell zu verpflegen. Für die städtische Spitalstiftung Konstanz und das Arbeitsgericht ist das Diebstahl. Kündigungen wegen bzw. unter dem Vorwand solcher kleinen Verstöße haben in den letzten Monaten zugenommen.