Betrieb und Gewerkschaft
22.10.09 - Entlassung wegen sechs gebrauchter Kartons
Sechs gebrauchte Pappkartons hatte ein Beschäftigter einer baden-württembergischen Firma in Trossingen für den Umzug seiner Tochter mit genommen. Nach 27 Jahren im Betrieb wurde er fristlos entlassen. Das Arbeitsgericht entschied, die Kündigung sei rechtens. Der Wert des "gestohlenen Gegenstands" dürfe keine Rolle für eine Kündigung spielen, entscheidend sei der Vertrauensbruch des Beschäftigten. Keine Rolle spielte für den Richter offenbar, dass Firmenmanager am laufenden Band das ihnen noch entgegengebrachte Vertrauen der Beschäftigten missbrauchen und ihnen erkämpfte Rechte und Errungenschaften rauben.