Politik
29.10.09 - BGH: Freisprüche im Coesfeld-Prozess aufgehoben
In der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne fanden 2004 simulierte Geiselnahmeübungen mit brutalen Foltermethoden statt. Der Strafprozess gegen die drei früheren Ausbilder der Bundeswehr, die von sich aus die Misshandlung der Rekruten verfolgten, muss teilweise wiederholt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob Freisprüche des Landgerichts Münster auf, weil die Angeklagten nicht wegen "Handelns auf Befehl" nach dem Wehrstrafgesetzbuch freigesprochen hätten werden dürfen. "Soldaten geben nicht am Kasernentor ihre Grundrechte ab", so Richter Armin Nack.