Politik

Stadt Stuttgart auf der Anklagebank

Stuttgart (Korrespondenz), 14.11.09: Am 12. November wurde vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage von Rainer Weigand und der MLPD gegen die Stadt Stuttgart verhandelt. Dabei ging es darum festzustellen, dass für den so genannten "freihändigen Verkauf" der "Roten Fahne" im Fußgängerbereich öffentlicher Straßen und Plätze keine Sondernutzungsgebühr erhoben werden darf.

Am 8.12.2006 bekam Rainer Weigand am Ende der Frühschicht beim Verkauf der "Roten Fahne" außerhalb des Werkgeländes des Autoherstellers Porsche "Besuch" von der Polizei. Nachdem die Polizeistation Zuffenhausen zusammen mit dem Stuttgarter Polizeipräsidium und dem Amt für öffentliche Ordnung in diesem Verkauf einen Verstoß gegen das Straßengesetz Baden-Württembergs sah, erhielt Rainer Weigand einen Bußgeldbescheid.

Dagegen legte er über seinen Rechtsanwalt Einspruch ein, da öffentliche Wege nicht nur der Fortbewegung dienen, sondern auch "Stätten des Informations- und Meinungsaustauschs ... sind". Politische Werbung und Auseinandersetzung auf Gehwegen müssen deshalb im Rahmen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gesehen werden und dürfen nicht mit einer Sondernutzungsgebühr belegt werden.

Bei der ausführlichen Befragung von Rainer Weigand bei der Verhandlung wollte von ihm wissen, wie viele "Rote Fahne"-Verkäufer vor den Toren bei Porsche seien, wie viele Exemplare Rainer Weigand denn so verkaufe und wo denn sonst noch in Stuttgart die Wochenzeitung der MLPD verkauft würde. Dabei wurden einige Zuhörer den Verdacht nicht los, dass so der Kläger zum Beklagten gemacht werden sollte. Indem die MLPD in einem Atemzug mit "Scientology" genannt wurde, sollten die MLPD und ihre Freunde auf eine Ebene mit der mit kriminellen und geheimdienstlichen Methoden arbeitenden Sekte gerückt werden.

In der anschließenden Gesprächsrunde war man sich einig, wenn nötig in die nächsten Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht zu gehen und dann noch eine noch viel breitere Öffentlichkeit zu mobilisieren.