MLPD

MLPD klagt gegen Deutsche Bank

Interview mit Rechtsanwalt Peter Weispfenning aus "Rote Fahne" 51/09

Die MLPD hat mittlerweile die Deutsche Bank verklagt – warum das?

Am 11. Dezember 2009 hat die MLPD Klage gegen die Deutsche Bank beim Landgericht Essen eingereicht. Die Deutsche Bank hatte zuvor sämtliche MLPD-Konten politisch motiviert gekündigt. Wir hatten der Deutschen Bank eine Frist zur Rücknahme der Kontokündigungen gesetzt. Diese Konten wurden ja schon einmal 1986 durch die Deutsche Bank gekündigt und damals hatte das Landgericht Essen bereits geurteilt, dass dies rechtswidrig ist. Auf unser anwaltliches Schreiben bekamen wir allerdings nicht einmal eine Reaktion. Deshalb mussten den Worten jetzt natürlich auch Taten folgen.

Ist sonst noch etwas Wichtiges passiert?

Das kann man wohl sagen! Nach den Kontokündigungen der Deutschen Bank verweigerten mittlerweile die Commerzbank, die SEB-Bank und die Nationalbank die Eröffnung von Alternativkonten für die MLPD. Die Volksbank kündigte ein kurzzeitig eingerichtetes Alternativkonto umgehend. Das zeigt, dass ausgehend von der Kündigung der MLPD-Konten durch die Deutsche Bank ein Kontenboykott gegen die MLPD organisiert wird. Zuvor hatte die Commerzbank bereits die Privatkonten von Stefan Engel, dem Vorsitzenden der MLPD, und seiner Lebensgefährtin gekündigt. Dem geht bereits seit 2004 ein Kreditboykott gegen den vermögensrechtlichen Treuhänder der MLPD voraus. Dass das rein politische Motive hat, liegt angesichts der Serie der Ereignisse wohl für jedermann auf der Hand. Ganz offensichtlich soll durch die geballte Bankenmacht die Geschäftsfähigkeit der MLPD weitgehend zerstört werden. Auch wenn das den Banken nicht gefällt – das ist in Deutschland verboten. Die MLPD ist als politische Partei durch Artikel 21 Grundgesetz geschützt, außerdem gilt das Willkürverbot auch für Banken. Die Deutsche Bank sollte sich nicht zu selbstsicher sein – sie hat in der Vergangenheit schon einmal eine öffentlich beachtete Niederlage gegen die MLPD einstecken müssen.

Was passiert denn nun, wenn die MLPD-Konten bei der Deutschen Bank weg sind?

Genau da liegt das Problem. Die Konten wurden zum 19. Januar 2010 gekündigt. Ein Urteil auf unsere Klage wird erst erheblich später ergehen. Nachdem der MLPD auch die Eröffnung von Alternativkonten verweigert wird, haben wir daher am 15. Dezember 2009 auch eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bank beantragt. Zumindest bis eine Entscheidung in der Hauptsache ergangen ist, muss die Deutsche Bank die MLPD-Konten weiter führen. Es kann nicht sein, dass sich ein Vertragspartner – hier die Deutsche Bank – rechtswidrig verhält und der andere Vertragspartner – hier die MLPD – von Pontius zu Pilatus laufen muss, auf der ergebnislosen Suche nach eventuellen Alternativkonten.

Wie beurteilen Sie das Vorgehen der Banken?

Die MLPD wird von den vereinigten Großbanken im geschäftlichen Verkehr für vogelfrei erklärt. Es darf aber nicht sein, dass in Deutschland wieder Personen, Personengruppen oder Organisationen aus politischen Motiven in eine solche Lage gedrängt werden. Auch hier gilt es den Anfängen zu wehren!

Vielen Dank für das Gespräch!