Betrieb und Gewerkschaft

Erfolg für Uli Schirmer gegen die Porsche AG vor Gericht

Stuttgart (Korrespondenz), 12.02.10: Das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 10. Februar (siehe "rf-news" vom 10.2.) bedeutet einen erneuten Sieg in der siebenjährigen Auseinandersetzung zwischen der Porsche AG und Uli Schirmer, der in Wirklichkeit ein Sieg für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, aber auch für das Recht auf Koalitionsfreiheit und das Presserecht darstellt. Bei der Urteilsverkündung waren die "Stuttgarter Nachrichten", die "Stuttgarter Zeitung", die Deutsche Presseagentur, "Rote Fahne", aber auch das Hörfunkprogramm "Südwestrundfunk 4" bzw. SWR "contra" anwesend.

In der Medienmitteilung des Landesarbeitsgerichts vom 10. Februar heißt es zum "Umfang der freien Meinungsäußerung im Betrieb": "Jedenfalls war der Kläger (Uli Schirmer, Anm. der Red.) Mitglied eines Solidaritätskreises. Dieser Solidaritätskreis veröffentlichte mit einer Kontaktadresse des Klägers ein 'Info', in dem es u. a. hieß: 'In der Sache richten wir uns an die breite Bevölkerung ... Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an und weisen die Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte zurück ... Wir lehnen die menschenverachtende Jagd auf Kranke ab.'" Uli Schirmer seien diese Äußerungen "zuzurechnen", heißt es weiter.

Das Landesarbeitsgericht bringt damit auf den Punkt, dass es auch im jetzigen Verfahren letztlich nicht um ein innerbetriebliches "Fehlverhalten" ging, das eine der fünf Kündigungen gegen Uli Schirmer hätte rechtfertigen können, sondern um die Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, das von Porsche in fünf Kündigungen gegen Uli Schirmer innerhalb von sieben Jahren bestritten wurde. Damit macht es erneut die große politische Bedeutung des "Falls" deutlich. Weiter verwehrt das Gericht Porsche eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Das wurde von den rund 30 Zuhörern im Gerichtssaal mit Beifall bedacht. Das Urteil ist nach vier Wochen rechtskräftig.

Zwar kann Porsche nun noch eine "Nichtzulassungsklage" einreichen und damit eine erneute Fortsetzung des Verfahrens beim Bundesarbeitsgericht versuchen. Allerdings wäre dann das höchste Arbeitsgericht der Bundesrepublik gezwungen, letztlich sein eigenes Urteil für die Wiedereinstellung von Uli Schirmer in Frage zu stellen. Einmal mehr bedankte sich Uli Schirmer während der anschließenden Gesprächsrunde für die siebenjährige vielfältige Solidarität, ohne die er diese für ihn nicht einfache Zeit nicht so gut durchgestanden hätte. Und ein Mitglied des Solidaritätskreises versprach für das am Abend geplante Treffen Sekt für alle.