Politik

Länder wollen Prozesskostenhilfe einschränken

20.02.10 - Die Bundesländer wollen die Prozesskostenhilfe einstellen. Dazu erschien gestern eine Pressemitteilung des Kommunalwahlbündnisses "AUF Gelsenkirchen":

Ganz nach dem Motto: Je ärmer umso rechtloser...

wollen die Länder die Prozesskostenhilfe einschränken. Tatsächlich hat sich die Zahl derjeniger Bürgerinnen und Bürger, die gerichtlich um ihre Rechte streiten, zugenommen. Insbesondere seit Hartz IV kam es zu einem sprunghaften Anstieg von Klagen – und einem hohen Prozentsatz gewonnener Verfahren durch die betroffenen. "Da kann es nur als eine Art Retourkutsche und Racheakt der Regierungen gegenüber den unbotmäßigen Untertanen bewertet werden, jetzt den Zugang zur Prozesskostenhilfe einzuschränken; dabei war dieses Recht schon bisher immer daran geknüpft, dass das jeweilige Verfahren auch Aussicht auf Erfolg hat", so Monika Gärtner-Engel, Ratsfrau von AUF in Gelsenkirchen.

Die Prozesskostenhilfe ist ein in der Zivilprozessordnung (ZPO) verankertes Gesetz und dient der Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit, so dass auch Menschen mit geringem Auskommen für ihre Rechte klagen können. Nun sollen höhere Hürden, die Einführung höherer Kläger-Eigenbeteiligungen an Verfahrenskosten, eine Verschärfung der Ratenzahlungsregelung sowie für den Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben werden.

Selbst die kostenfreie Kurzberatung bei Anwälten wird erschwert. "Damit wird vielen betroffenen Menschen das Recht oder auch der Mut, vor Gericht zu gehen bzw. sich vor Gericht zu verteidigen, genommen. Das zeigt, dass die Durchsetzung der reaktionären Sozialpolitik der Regierung auch nicht davor halt macht, demokratische Rechte und Freiheiten für die Bevölkerung einzuschränken. Dem muss von vorn herein entgegengetreten werden"“, so Monika Gärtner-Engel.