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"Bundesanwaltschaft darf nicht mit Folterern zusammenarbeiten"
18.03.10 - Die Bochumer Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Sevim Dagdelen, veröffentlichte am 10. März anlässlich ihres Besuchs bei Faruk Ereren in der JVA Düsseldorf und im Zusammenhang mit der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Presseerklärung, aus der wir Auszüge dokumentieren:
"Laut Menschenrechtsorganisationen sind Folter und Bespitzelung nach wie vor Arbeitsmethoden des türkischen Nachrichtendienstes und Militärs sowie der türkischen Polizei im Kampf gegen linke politische Aktivistinnen und Aktivisten. Das betrifft auch Faruk Ereren, gegen den das Verfahren nach dem erst im Zuge der Antiterrorgesetze eingeführten § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) geführt wird. Aktuell droht Faruk Ereren die Auslieferung an die Türkei und damit in die Hände derjenigen, vor denen er in die Bundesrepublik geflohen ist.
Die Anklage der Bundesanwaltschaft beruht laut Aussagen der Verteidigung weitgehend auf türkischem ,Beweismaterial', darunter offenbar auch unter Folter erpresste Aussagen. Dabei ist es nach deutschem Recht nicht zulässig, solches Material in ein Gerichtsverfahren einfließen zu lassen ...
Bei einer Auslieferung von Faruk Ereren an die Türkei ist wahrscheinlich, dass Faruk Ereren erneut Folter, menschenunwürdige Behandlung und lebenslängliche Isolationshaft droht. Denn laut Menschenrechtsorganisationen hat sich die Menschenrechtslage entgegen der Ankündigungen des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan, ,Null Toleranz gegenüber Folter' zu zeigen, wieder verschärft. Nach offiziellen Angaben haben in den Jahren 2006 und 2007 4.719 Bürger/innen Klagen wegen Misshandlung, Folter und exzessiver Folter durch Sicherheitsbeamte eingereicht. Ich fordere daher das NRW-Justizministerium auf, eine Auslieferung zu verhindern."