Politik
Erfolg für ehemalige Deilmann-Haniel-Bergleute vor Bundesarbeitsgericht
Moers (Korrespondenz), 01.04.10: Die in Altersrente befindlichen Rentner des vor einigen Jahren gezielt in die Insolvenz getriebenen Bergbauunternehmens Deilmann-Haniel und deren Witwen erhalten doch Energiebeihilfe. In einem Prozess vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde Mitte März das Urteil gesprochen und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) muss an die Altersrentner von Deilmann-Haniel zahlen. Das ist sicherlich auch eine Reaktion auf die große Empörung, die es damals über die Machenschaften des Eigentümerkonzerns Heitkamp unter den gesamten Bergbaubeschäftigten des Ruhrgebietes gab.
Noch unklar ist, ob auch Rentner bzw. Witwen, die Berufsunfähigkeitsrente beziehen bzw. Knappschaftsausgleichsleistung Anspruch auf die Energiebeihilfe haben. Bei Kollegen, die den Bergmannsversorgungsschein haben, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sie keine Ansprüche gegen den PSV haben. Das bedeutet, dass diesen Kollegen, die durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und dergleichen ohnehin geschädigt sind, ihr erarbeiteter Anspruch auf Energiebeihilfe weggenommen wird.
Kollegen und Witwen, für die nicht die Gewerkschaft die Ansprüche anmeldet, sollten ihre Forderung an den Pensions-Sicherungs-Verein, Berlin-Kölnische Allee 2-4, 50969 Köln, richten.