Betrieb und Gewerkschaft

24.06.10 - Tarifeinheit durch Bundesarbeitsgericht gekippt

Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander erlaubt sein müssen. Die Richter berufen sich dabei auf den Grundsatz der Koalitionsfreiheit in der Verfassung. Geklagt hatte der Marburger Bund gegen die Tarifeinheit. Mit unterschiedlichen Tarifverträgen würde aber die Spaltung in den Belegschaften vorangetrieben und die Einheitsgewerkschaft geschwächt. Der DGB fordert deshalb ein Gesetz zur Wiederherstellung der Tarifeinheit.