Politik
Berufungsverhandlung zum Skandalurteil gegen "Rebellische Stadtführung" in Stuttgart
12.07.10 - Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der MLPD Stuttgart:
Am Mittwoch, den 21. Juli 2010, findet um 13.30 Uhr im Saal 8 UG in der Olgastraße 2 die oben genannte Berufungsverhandlung statt.
Was war geschehen: Am Dienstag, den 16. März, verurteilte das Amtsgericht Stuttgart Jochen Schaaf zu 3.200 Euro Strafe. Am 20. September 2009 hatte Jochen Schaaf im Rahmen des Bundestagswahlkampfs der MLPD einen Stadtrundgang des Jugendverbands REBELL mit 30 Teilnehmern durchgeführt, vorwiegend Jugendliche. Diese politische Stadtführung wurde nachträglich zur "anmeldepflichtigen Versammlung" erklärt und nun als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bestraft.
Der für Jugendliche anschaulich durchgeführte Stadtrundgang mit konkreter Darstellung der Novemberrevolution, der Zeitzeugen der Montagsdemonstration gegen Hartz IV und Gewerkschafter einbezog, hatte auch aktuelle Bezüge zu dem Protest gegen das Projekt "Stuttgart 21".
Es ist unserer Erachtens kein Zufall, dass dieses Urteil mit einer außergewöhnlich hohen Strafe jetzt gefällt wurde. Es reiht sich ein in die Versuche der Herrschenden, gegen einen wachsenden Linkstrend ein verschärftes Vorgehen gerade gegen kämpferische Kräfte und die MLPD vorzubereiten. (...)
Sollte das Urteil Bestand haben, würde Tür und Tor geöffnet, jegliche kritische Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit, z. B. bei Stadtspaziergängen, für anmeldepflichtig zu erklären. (...)
Kommen Sie zur Verhandlung am 21. Juli um 13.30 Uhr.
Solidaritätserklärungen bitte an die MLPD Stuttgart (stuttgart@mlpd.de) und an "rf-news" (redaktion@rf-news.de) senden.