Politik

22.07.10 - Ungültige Wahl des Bundespräsidenten?

Im Schulterschluss von bürgerlichen Politikern und Medien wird der Öffentlichkeit verschwiegen, dass die Wahlleute aus Nordrhein-Westfalen wegen der zeitnahen Landtagswahl nicht mit einem gültigen Mandat zur Bundespräsidentenwahl ausgestattet wurden. Am 9. Juni wurde die konstituierende erste Plenarsitzung von Nordrhein-Westfalen von zwei Personen ohne Landtagsmandat geleitet, weshalb das Präsidium nicht geschäfts- und beschlussfähig war. Nach geltendem Recht müsste die Wahl demnach wiederholt werden.