Politik
Die Deutsche Bank muss zahlen
07.08.10 - Das Zentralkomitee der MLPD informierte in einer Pressemitteilung vom 3. August über eine Entscheidung des Essener Landgerichts zur Bezahlung des Rechtsstreits mit der MLPD:
Wir möchten Sie informieren, dass das Landgericht Essen inzwischen entschieden hat: die Deutsche Bank muss die vollständigen Kosten des Rechtsstreits wegen unrechtmäßigen Kontenkündigungen gegenüber der MLPD tragen. Zum Hintergrund: im November 2009 kündigt die Deutsche Bank die Konten der MLPD. Sie weigert sich bis heute, dafür Gründe zu nennen.
Im Januar 2010 entscheidet das Landgericht Essen, dass die Deutsche Bank die Konten bis zur Entscheidung im Hauptverfahren fortführen muss. Das Gericht sieht ausreichend Hinweise für einen politisch motivierten - und damit illegalen - Boykott durch die Deutsche Bank.
Die Bank legt nach und erklärt, dass es sich nicht um eine politisch motivierte Kündigung handeln würde. Aber selbst wenn dies der Fall wäre, sei ihrer Meinung nach eine weltanschaulich begründete Kündigung rechtens. Damit würde den Banken Tür und Tor für politische und sonstige Willkür geöffnet. Kurz vor dem Hauptverfahren am 15. Juli wirft die Deutsche Bank allerdings das Handtuch. Sie zieht ihre Kündigung zurück und die MLPD kann ihre Konten behalten.
Das Gericht hält sich in seiner Kostenfestsetzung salomonisch bedeckt: "Zwar ist der Prozessausgang nach dem bisherigen Vorbringen der Parteien offen. Die beklagte Partei (Deutsche Bank) hat aber den Anspruch erfüllt. Das ist ohne anderweitige Erklärungen oder Vorbehalt geschehen. Deshalb müssen diese Erfüllungen als Anerkenntnis der Klageforderung gewertet und der beklagten Partei die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Zudem hat die Beklagte auch erklärt, dass sie die Kosten des Rechtsstreits übernimmt."
Eine Blamage für die Deutsche Bank. Kritikwürdig ist allerdings, dass das Gericht diesen Ball aufnahm und kein Wort über die Unrechtmäßigkeit der Kontenkündigung verlor. Immerhin hat das Landgericht Essen am 7.1.2010 die Kontenkündigung im (vorläufigen) Eilverfahren mit einer eindeutigen Begründung als rechtswidrig verworfen. Ausschlaggebend war dafür, dass sie einen "Verstoß gegen das Willkürverbot bzw. § 242 BGB" (also gegen "Treu und Glauben") darstellen.
Ein ausführliches Video-Interview zum Thema von "Unser Politikblog" mit Rechtsanwalt Peter Weispfenning ist zu finden unter:
http://www.youtube.com/watch?v=D4cyyrAmj9Y