Jugend
Am 8. Oktober: Kundgebung und Gerichtsverhandlung zur Übernahme von Opel-Jugendvertreterin
06.10.10 - Erneut verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamm übermorgen, am 8. Oktober, über die Weiterbeschäftigung von Sarah Beisenkamp, Jugendvertreterin und Mitglied der IG-Metall-Vertrauenskörperleitung bei Opel in Bochum, vertreten durch den DGB-Rechtsschutz. Sie kämpft seit fast vier Jahren für ihre Übernahme nach der Ausbildung.
Opel hatte in den Jahren 2006 und 2007 keinen einzigen Auszubildenden auch nur einen Tag mehr übernommen und auch die Jugendvertreter sofort nach ihrer Ausbildung vor die Tür gesetzt ("rf-news" berichtete). Während sich Opel mit sogenanntem "sozialverträglichen" Arbeitsplatzabbau in der Öffentlichkeit brüstet, wird an den nicht übernommenen Azubis und Jugendvertretern deutlich, dass hier Kollegen unfreiwillig ihren Arbeitsplatz verlieren und von "Sozialverträglichkeit" keine Rede sein kann.
Zugleich wurde damit auch die gesetzliche Regelung des besonderen Kündigungsschutzes für Jugendvertreter ausgehebelt. Diese Maßnahme richtete sich augenscheinlich gegen weit über Opel hinaus bekannte kämpferische Jugendvertreter und Gewerkschafter/-innen, die den Kampf um die Übernahme der Auszubildenden organisiert hatten.
Nach der jahrelangen Auseinandersetzung, die auch andere Jugendvertreter bundesweit führen, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt das Thema an das LAG zurückgegeben, weil dieses unter anderem nicht ausreichend berücksichtigt hatte, dass zeitgleich zur Nichtübernahme der Jugendvertreterin Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt waren.
Der Gerichtstermin ist für die Zukunft der jungen Generation sehr bedeutsam. Entschieden wird darüber, ob der Kündigungsschutz für "unliebsame" Jugendvertreter weiterhin bestehen bleibt oder die Jugend weiter entrechtet wird. Für jeden Jugendlichen und jeden, der sich für die Zukunft der Jugend einsetzt, ist dieser Fall von Bedeutung.
Wir rufen deshalb zur breiten Unterstützung für Sara Beisenkamp und die Teilnahme am Prozess und an der im Vorfeld stattfindenden Kundgebung auf! Die Kundgebung beginnt um 10.30 Uhr, die Gerichtserhandlung um 11.30 Uhr am Landesarbeitsgericht Hamm.