International
Dubiose "Terrorwarnung"
05.10.10 - Während die imperialistischen Besatzer in Afghanistan den Bombenterror gegen die Bevölkerung verstärkt fortsetzen und wegen dem unvermindert zunehmenden, bewaffneten Volkswiderstand kaum ungefährdet aus ihren Stützpunkten herauskommen, warnen die USA, Großbritannien und Japan vor "Terroranschlägen" in Deutschland und Europa. Dem US-Sender Fox News zufolge sollen so genannte "Islamisten" in Berlin das Luxus-Hotel Adlon am Brandenburger Tor, den Hauptbahnhof und den Fernsehturm als mögliche Ziele ausgewählt haben. Angeblich könne man von 220 "radikalen Islamisten" mit deutschem Hintergrund ausgehen. Es hat schon Methode, den gerechten Freiheitskampf der Völker in einen Topf mit dem reaktionär islamistischen Terror zu werfen.
Die wahren Terroristen sind die Imperialisten und diese warnen grotesker Weise vor dem Terror. Hauptquelle für die Warnung soll ein im Juli festgenommener Deutscher mit afghanischen Wurzeln sein. Der 36-Jährige wurde im Foltergefängnis des Militärs in Bagram nördlich von Kabul festgehalten und zu "Geständnissen" gezwungen. Was genau seine Angaben so glaubwürdig machen soll, ist auch bürgerlichen Medien unklar. Ganz offensichtlich soll hier weltweit vom Terror gegen die Völker Afghanistans abgelenkt und eine regelrechte Angsthysterie erzeugt werden, um bürgerlich-demokratische Rechte und Freiheiten weiter einzuschränken.
Scheinheilig warnte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor Panikmache. Für "Alarmismus" bestehe jedenfalls zur Zeit kein Anlass, sagte de Maizière am Montag in Berlin. Scheinheilig sind diese Äußerungen, weil de Maiziere gleichzeitig eine erhebliche Verschärfung der so genannten Sicherheitsgesetze vorbereitet. So will das Innenministerium zahlreiche befristete Vorschriften aus den "Anti-Terror-Paketen" von 2002 und 2007 verlängern, die ansonsten zum 10. Januar 2012 auslaufen würden. Wie zum Beispiel das Abfragen von Telefon-Verkehrsdaten.
Dem Verfassungsschutz soll die offizielle Erlaubnis zur sogenannten "Quellen-Telekommunikations-Überwachung" (Quellen-TKÜ) gegeben werden. Damit würde legalisiert, was insgeheim schon lange durchgeführt wird. Die Fahnder sollen die Erlaubnis erhalten, mit richterlichem Beschluss heimlich eine Software auf einen Rechner zu spielen, um Internet-Telefongespräche mitschneiden und Emails entschlüsseln zu können. Außerdem soll sämtlichen Geheimdiensten die Befugnis zur Abfrage von Kontostammdaten eingeräumt werden. Dabei geht es um Daten von Bankkunden wie Name, Kontonummer oder Verfügungsberechtigte.
In der Strafprozessordnung soll eine Verwertungsbefugnis für durch eine Online-Durchsuchung gewonnene Daten festgeschrieben werden. Damit würde die Online-Durchsuchung als reguläres Beweismittel im Strafprozess zugelassen. De Maizière plant ferner eine Verschärfung der "Vorschriften zum Staatsschutz". Die Sympathiewerbung für eine terroristische Vereinigung, "öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften", soll unter Strafe gestellt werden.
Der Anwendungsbereich des Paragrafen 129a ("Bildung einer terroristischen Vereinigung") soll auf "Taten, die im Ausland begangen werden", ausgeweitet werden. Nicht nur der Widerstandskampf der Völker Afghanistans, sondern insbesondere der revolutionäre Befreiungskampf und ihn tragende revolutionäre Organisationen sind für die Reaktionäre im Innenministerium so genannte "terroristische Vereinigungen". Eine Solidaritätskampagne mit dem bewaffneten Freiheitskampf des philippinischen Volkes könnte dann unter Anwendung des Paragrafen 129a mit drastischen Freiheitsstrafen geahndet werden.